Entsorgungszweckverband Völklingen (EZV), Abfall und Abfallentsorgung - Aktuelles
Entsorgungszweckverband Völklingen (EZV), Abfall und Abfallentsorgung - Aktuelles
21.08.2012
  • Müllablagerungen: Ortspolizeibehörde kündigt verstärkte Kontrollen und Sanktionen an

    Bei der Stadt Völklingen häufen sich die Beschwerden über illegale Abfallablagerungen im Außenbereich ebenso wie im Bereich von Wertstoffsammelstellen und auf Parkplätzen. Oft finden sich Sperrmüllhaufen auch vor Häusern, die dort über mehrere Wochen liegen bleiben, weil sich die Eigentümer oder Besitzer nicht rechtzeitig um einen Entsorgungstermin bei der Stadt oder dem Entsorgungszweckverband Völklingen (EZV) bemühen.

    Neben der Tatsache, dass das Stadtbild an den unschönen Sperrmüllablagerungen leidet, bestehen Gefahren für Passanten, wenn durch das Durchsuchen nach brauchbaren Gegenständen durch andere Personen der angrenzende Gehweg verengt und Fußgänger behindert oder gar gefährdet werden.

    Die Ortspolizeibehörde im Völklinger Rathaus weist deshalb darauf hin, dass Sperrmüll nur ausschließlich am Abend vor dem zugeteilten Abfuhrtermin (Anfrage beim Entsorgungszweckverband Völklingen (EZV) unter der Telefonnummer: 06898/13-7000) vor dem Haus auf dem Gehweg abgelegt werden darf.

    Dies regelt die Abfallwirtschaftssatzung des Entsorgungszweckverbandes in den §§ 11 und 13. Ebenso beinhaltet diese Satzung die Verpflichtung der Grundstückseigentümer, alle auf ihren Grundstücken anfallenden Abfälle, also auch Sperrmüll, einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. Nicht zuletzt müssen die Entsorgungspflichtigen (Eigentümer der Abfälle und die Grundstückseigentümer) mit Schadensersatzansprüchen rechnen, wenn Dritte durch das unsachgemäße Ablegen des Sperrmülls auf dem Gehweg zu Schaden kommen und zusätzlich mit einem Bußgeld rechnen, denn es liegt in diesen Fällen ein Verstoß gegen das Satzungsrecht, aber auch gegen das Straßenverkehrsrecht
    (§ 32 StVO) vor.

    Die Ortspolizeibehörde wird diese Fälle künftig stärker kontrollieren und entsprechende Sanktionen einleiten. Ein längeres Lagern von Abfällen (Sperrmüll) auf öffentlichen Flächen (Gehwege) ohne konkreten Abfuhrtermin wird nicht toleriert.

    Ist eine zeitnahe Entsorgung durch den Entsorgungszweckverband Völklingen (EZV) nicht möglich, müssen andere Entsorgungsmöglichkeiten greifen: Erstens ist es möglich, Sperrmüll direkt der Abfallverwertungsanlage in Velsen anzuliefern oder aber auch auf dem städtischen Wertstoffhof im Gewerbegebiet „Völklingen-Ost“. Nicht zuletzt muss, wenn auch diese Möglichkeit nicht besteht, über einen privaten Containerdienst die Entsorgung durchgeführt werden.


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