Entsorgungszweckverband Völklingen (EZV), Abfall und Abfallentsorgung - Aktuelles
Entsorgungszweckverband Völklingen (EZV), Abfall und Abfallentsorgung - Aktuelles
21.08.2012
  • Auf „wilden Müll“ können wir alle verzichten

    Ob an Straßenrändern, in Grünanlagen oder an Containerstandplätzen, überall ist er gut sichtbar, der „Wilde Müll“. Auch in Säcke verpackter Hausmüll, gelbe Säcke, Sperrmüll, Bauschutt oder Altreifen – vieles wird an diesen Örtlichkeiten abgeladen. Mit Betroffenheit ist festzustellen, dass die Zahl der Umweltsünder stetig steigt, die sich nicht mehr verantwortlich fühlen, den selbst verursachten Müll ordnungsgemäß zu entsorgen. Einige haben aber auch die irrige Vorstellung, sie könnten Kosten sparen. Dies ist jedoch nicht der Fall, denn die anfallenden Kosten zur Beseitigung dieser wilden Müllablagerungen werden über die Müllgebühren auf alle umgelegt. Dieser Müll ist nicht nur teuer, sondern auch schädlich für Mensch und Umwelt.

    Die Standplätze der Container für Papier und Glas beispielsweise, geben immer wieder Anlass zu Beschwerden. Von weniger umweltbewußten Zeitgenossen werden verschiedene Standplätze immer wieder zum Ablagern von Müll genutzt. So auch leider im Gebiet der Stadt Völklingen. Der Entsorgungszweckverband Völklingen (EZV), der für die Stadt Völklingen seit 2004 die Abfallentsorgung durchführt, unterhält im gesamten Stadtgebiet 52 Standplätze mit Wertstoffcontainern. An vielen Standplätzen wird, nicht nur im Schutze der Dunkelheit, sondern auch am hellichten Tage, wilder Müll abgelegt. Um hier mehr Sauberkeit zu erreichen, wird die Kontrolle der Containerstandplätze auch in Zukunft eine besondere Bedeutung haben.

    Ein weiteres Übel, und zwar der Missbrauch der „Gelben Säcke, nimmt immer größere Ausmaße an. Nicht nur, dass die gelben Säcke zur falschen Zeit, das heißt nicht am Abfuhrtag, sondern schon Tage vorher herausgestellt werden, sie werden auch noch mit Speiseresten, vergammelten Lebensmitteln und anderen, eindeutig dem Restabfall zuzuordnenden Abfällen befüllt. Viele sind sich vermutlich nicht darüber im Klaren, dass zu früh bereitgestellte gelbe Säcke als wilde Müllablagerung angesehen werden und dies über ein Bußgeldverfahren geahndet wird. Falsch befüllte Säcke werden durch die hierfür zuständige Fa. Paulus GmbH mit einem roten Aufkleber gekennzeichnet und vorerst nicht entsorgt. Nach entsprechender Neusortierung werden diese dann 14 Tage später mitgenommen. Daher ist es auch sehr wichtig, dass keine Sammelstellen von den Bürgern eingerichtet werden, damit eine genaue Zuordnung der gelben Säcke immer gewährleistet wird. Für weitere Fragen rund um den gelben Sack wenden Sie sich bitte an die Firma Paulus GmbH, Bergwerkstraße 4, 66299 Friedrichsthal, Telefon: 06897/856000.

    In jedem Haushalt fallen zwangsläufig Einrichtungsgegenstände an, die nicht über die bereitgestellten Abfallgefäße entsorgt werden können. Dazu bedient man sich der Sperrmüllabfuhr. Im Stadtgebiet Völklingen erfolgt die Abfuhr dieser sperrigen Abfälle bis zu 5 cbm nach Voranmeldung unter der Tel.Nr.: 06898/13 7000 gegen eine Gebühr in Höhe von 10 € durch den EZV. Der genaue Termin wird bereits bei der Anmeldung bekanntgegeben. Stefan Lang, Geschäftsführer des EZV, macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass der Sperrmüll zeitnah, und zwar am Abfuhrtag spätestens um 06.00 Uhr oder frühestens an dem Abend davor, bereitzustellen ist. Auf keinen Fall darf der Sperrmüll bereits einige Tage vorher bereitgestellt werden, da dies ein Ordnungswidrigkeitsverfahren nach sich ziehen würde.

    Jeder kann dazu beitragen, dass sich diese Situation wieder verändert. Ein erster Schritt besteht darin den Mitmenschen, der Dinge achtlos wegwirft, auf sein Verhalten anzusprechen. Wenn der größte Teil der Bürgerschaft zu erkennen gibt, dass ihm eine saubere Stadt Völklingen wichtig ist, ist dies der beste Garant für eine Umsetzung dieses Zieles. Die Stadt Völklingen wird im Rahmen ihrer Möglichkeiten über ihre Polizeiverordnung das Nötige veranlassen und bei Zuwiderhandlungen die entsprechenden Ordnungswidrigkeitsverfahren in die Wege leiten, um den Umweltsündern endlich das Handwerk zu legen. Hierzu können Ordnungswidrigkeiten gemäß Polizeiverordnung der Mittelstadt Völklingen mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden. So weit muss es jedoch nicht kommen. Der EZV ist gerne bereit, kostengünstige Entsorgungsmöglichkeiten aufzuzeigen und steht den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Völklingen beratend zur Seite.


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