
29.10.2008
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Ab 2009 gibt es in Völklingen ein neues Abfallgebührensystem
EZV: Abrechnung erfolgt nach Anzahl der Leerungen
Wie bereits schon mehrfach berichtet, wird der Entsorgungszweckverband Völklingen (EZV) im neuen Jahr das System für die Abfallgebühren auf eine verursachergerechte Abrechnung umstellen. Dies bedeutet, dass die Entleerungen der Restmülltonnen gezählt und danach abgerechnet werden.
Das heißt konkret: Wer mehr Müll produziert, zahlt mehr.
Der EZV möchte noch einmal klarstellen, dass der Abfall nicht verwogen wird und es bei der vierzehntäglichen Abfuhr der Bio-Tonne für eine Jahresgebühr in Höhe von 38,40 € bleibt.
Die Gebühren für die Restabfallgefäße mit einem Volumen von 120 l und 240 l setzen sich zusammen aus einer Jahresgrundgebühr zuzüglich einer Gebühr für jede einzelne Entleerung. Die Verbandsversammlung des EZV hat am 30.09.2008 einstimmig die neue Abfallgebührensatzung beschlossen. In dieser Satzung wurde auch festgelegt, dass die Mindestentleerungszahl aus hygienischen Gründen und zur Vermeidung von wilden Müllablagerungen bei mindestens zehn Entleerungen im Jahr liegen sollte. Die einzelnen Restmülltonnen können dann im vierzehntäglichen Rhythmus zur Abfuhr bereitgestellt werden.
Hier einige Beispiele zur Berechnung der neuen Abfallgebühr:
Bei einer 120 l Restmülltonne beträgt die Grundgebühr 53,86 € im Jahr und jede einzelne Entleerung beläuft sich auf 6,31 €. Die Jahresmindestgebühr liegt also bei 53,86 € Grundgebühr plus 10 mal 6,31 € (63,10 €) = 116,96 €. Bei 12 Entleerungen beispielsweise, wären dies 129,58 €, bei 20 Entleerungen 180,06 € und bei 26 Entleerungen 217,92 €.
Die Gebühren für eine 240 l Restmülltonne werden in Zukunft im Verhältnis zu den Gebühren einer 120l Restmülltonne angepasst, um dadurch für mehr Gebührengerechtigkeit zu sorgen, was in der Vergangenheit von vielen Bürgern bemängelt wurde. Die Grundgebühr für die 240 l Tonne beträgt 67,33 € im Jahr und jede einzelne Entleerung 12,62 €. Die Jahresmindestgebühr beträgt also 67,33 € Grundgebühr plus 10 mal 12,62 € (126,20 €) = 193,53 €. Bei 15 Entleerungen wären dies 256,63 €, bei 18 Entleerungen 294,49 € und bei 26 Entleerungen 395,45 €. Da sich in der Regel zwei oder drei Haushalte eine 240 l Tonne teilen, sind die Gebühren für den einzelnen Haushalt nicht höher als bei den Einfamilienhaushalten mit einer 120 l Restmülltonne.
Zusammenfassend möchte der EZV noch einmal ganz deutlich machen, dass derjenige, der seine Restmülltonne in Zukunft genauso oft zur Entleerung bereitstellt wie bisher, mehr Gebühren entrichten muss. Ziel ist es in erster Linie Abfall zu vermeiden und Wertstoffe aus dem Restmüll zu trennen, um sie einer sinnvollen Wiederverwertung zuzuführen. Der EZV wird in den nächsten Wochen jedem Völklinger Haushalt einen Flyer zukommen lassen, in dem nochmals einige Rechenbeispiele aufgeführt werden sowie andere Hinweise rund um das neue Abfallgebührensystem.
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